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Welche Vorschriften regeln die Beförderung gefährlicher Güter?

2025-09-02 18:20:00 / IBC Container

Sie transportieren Kraftstoffe, Öle oder andere potenziell gefährliche Stoffe auf der Straße und fragen sich, welche Regeln es zu beachten gilt? Eine berechtigte Frage! Denn der Transport gefährlicher Güter ist kein Pappenstiel und erfordert präzises Wissen über die geltenden Bestimmungen und die Gefahrgutverordnung. Aber keine Sorge, wir navigieren Sie sicher durch den Dschungel der Vorschriften. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um den sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind und zur öffentlichen Sicherheit beitragen.

Dreh- und Angelpunkt der Beförderung gefährlicher Güter: Das ADR im Fokus

Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist der zentrale Leitfaden für den Gefahrguttransport in Europa. Es ist ein internationales Abkommen, das die Gefahrgutverordnung Straße regelt. Es legt fest, wie gefährliche Stoffe verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden müssen, um höchste Sicherheit zu gewährleisten. In Deutschland ist dies im Gefahrgutbeförderungsgesetz verankert. Für andere Verkehrsträger gibt es vergleichbare Gesetze und Regelwerke, wie den RID für die Eisenbahn, den IMDG Code für den Seeverkehr (in der GGVSee umgesetzt) oder die Regeln für Binnenschiffe auf Binnengewässern (in der GGVSEB für Binnenschifffahrt).

Was Sie laut ADR unbedingt beachten sollten:

  • Führerschein & Fachwissen: Der Fahrer benötigt in der Regel eine spezielle Fahrerlaubnis und einen Gefahrgutführerschein. Zudem müssen alle am Transport beteiligten Personen nachweislich Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften besitzen. Hierbei spielen die Zuständigkeiten der Behörden eine wichtige Rolle.
  • Fahrzeugausstattung & Kennzeichnung: Ihr Fahrzeug muss nicht nur mit den vorgeschriebenen Gefahrzetteln und orangefarbenen Warntafeln (inkl. UN-Nummer) versehen sein, sondern auch mit persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Handschuhe) und einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Die Fahrzeugpapiere müssen die entsprechende Zulassung enthalten.
  • Transportverpackung: Auch die Verpackung selbst muss eindeutig gekennzeichnet sein.

IBC-Prüfungen: Ein Muss bei der Beförderung gefährlicher Güter für Ihre Sicherheit

Mobile Tankanlagen wie Mobile Dieseltanks, Mobile Benzintankstellen oder IBC-Container (Intermediate Bulk Container) sind praktische Helfer im Arbeitsalltag. Doch ihre Sicherheit muss regelmäßig geprüft werden. Das ADR schreibt hier klare Intervalle vor und bildet damit ein wichtiges Kapitel der Gefahrgutverordnung:

  • Wiederkehrende Prüfungen alle 2 ½ Jahre: Ab dem Datum der ersten Werksprüfung müssen Ihre IBCs von einer bei der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) registrierten Inspektionsstelle geprüft werden.
    • Prüfumfang: Begutachtung des äußeren Zustandes, der Kennzeichnung, der Funktion der Bedienausrüstung sowie eine Dichtheitsprüfung mit 0,2 bar Überdruck.
  • Umfassende Inspektion alle 5 Jahre: Zusätzlich zu den 2 ½-Jahres-Prüfungen wird eine noch detailliertere Inspektion durchgeführt.
    • Prüfumfang: Alles von der 2 ½-Jahres-Prüfung plus eine Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baumuster und eine Innenbesichtigung.
  • Wichtig zu wissen: Nach jeder Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Bewahren Sie diesen sorgfältig auf – mindestens bis zur nächsten Inspektion!

Erfahren Sie mehr zum Thema Mobile Tankstelle: Was beim Transport berücksichtigt werden muss und welche Vorschriften für mobile Tankanlagen gelten.

Beförderung gefährlicher Güter – Ausnahmen und Erleichterungen

Nicht jeder Transport erfordert den vollen bürokratischen Aufwand. Das ADR bietet intelligente Ausnahmen für kleinere Mengen:

Die 1000-Punkte-Regelung: Flexibilität im Transport

Diese Regel erlaubt es Ihnen, gefährliche Güter unter vereinfachten Bedingungen im Straßenverkehr zu transportieren, solange die Gesamtpunktzahl (berechnet aus Menge und Gefahrenkategorie der Stoffe) 1.000 Punkte nicht überschreitet. Ein echter Vorteil für viele Betriebe in der EU und anderen Ländern!

Ein Rechenbeispiel:

  • Benzin (Gefahrgutklasse II, Faktor 3): 150 Liter x 3 = 450 Punkte
  • Diesel (Gefahrgutklasse III, Faktor 1): 500 Liter x 1 = 500 Punkte
  • Gesamt: 950 Punkte – Sie liegen unter dem Grenzwert und profitieren von den Erleichterungen!

Was Sie bei der 1000-Punkte-Regelung dennoch beachten müssen:

  • Beförderungspapier: Ein Muss!
  • Konforme Verpackung: Mit korrektem Gefahrzettel und UN-Nummer.
  • Ladungssicherung: Damit nichts verrutscht.
  • Feuerlöscher: Ein 2 kg Feuerlöscher ist Pflicht.
  • Zusammenladeverbote: Beachten Sie, welche Stoffe nicht zusammen transportiert werden dürfen.

Was Sie sich sparen können:

  • Den ADR-Führerschein
  • Eine erhöhte Haftpflichtversicherung
  • Spezielle ADR-Zulassungen für das Fahrzeug
  • Orangefarbene Warntafeln am Fahrzeug

Die „Handwerkerregelung“ (ADR 1.1.3.1.c): Für den mobilen Einsatz

Diese Regelung ist ideal für alle Handwerker, die geringe Mengen Kraftstoff zur Betankung ihrer Maschinen direkt zur Baustelle transportieren. Auch hier gilt die Grenze von 1000 Punkten (max. 450 Liter Diesel oder 333 Liter Benzin pro Verpackungseinheit).

Die wichtigsten Punkte für Handwerker:

  • Der Transport muss im Zusammenhang mit Ihrer Haupttätigkeit stehen (keine reine Versorgungsfahrt).
  • Die Ladung muss sicher verstaut sein.
  • Die Mengen pro Verpackungseinheit dürfen die genannten Grenzwerte nicht überschreiten.

Die gute Nachricht: Auch hier entfallen ADR-Führerschein, Beförderungspapier und weitere spezielle Fahrzeugausrüstungen (ein Feuerlöscher ist jedoch immer ratsam!).

Das Beförderungspapier für gefährliche Güter: Ihr Schlüssel zum legalen Transport

Das Beförderungspapier ist mehr als nur ein Lieferschein – es ist Ihr Nachweis der ADR-Konformität! Es muss alle relevanten Informationen gemäß ADR-Kapitel 5.4.1 enthalten.

Typische Pflichtangaben (Beispiel Diesel: UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, 3, III, (D/E)):

  • UN-Nummer: Die eindeutige Kennung des Stoffes.
  • Offizielle Benennung: Der exakte Name des Gefahrgutes.
  • Gefahrzettel-Nummer/Gefahrgutklassen: Zeigt die Art der Gefahr an.
  • Verpackungsgruppe: Gibt den Gefährlichkeitsgrad an.
  • Anzahl & Beschreibung der Versandstücke: Was und wie viel wird transportiert.
  • Gesamtmenge: Die exakte Menge des Gefahrgutes.
  • Absender & Empfänger: Name und Anschrift beider Parteien.
  • Ggf. Erklärung: Zum Beispiel, wenn Sie sich auf die 1000-Punkte-Regelung berufen.
  • Tunnelbeschränkungscode: Gibt an, welche Tunnel mit diesem Gut befahren werden dürfen.

Korrekte Kennzeichnung beim Befördern gefährlicher Güter: So bleiben Sie auf der sicheren Seite

Jeder IBC, der Gefahrgut enthält, muss eindeutig gekennzeichnet sein. Das sorgt für Transparenz und Sicherheit entlang der gesamten Lieferkette.

Beispiel für einen Diesel-IBC:

  • UN 1202: Die UN-Nummer des Diesels.
  • Gefahrzettel: Das Symbol für „Entzündbare flüssige Stoffe“ (Klasse 3).
  • Kennzeichen: „Umweltgefährdende Stoffe“.
  • GHS-Gefahrenhinweise: Piktogramme und Sätze, die spezifische Gefahren aufzeigen.
  • Piktogramm „nicht stapelbar“: Oder „stapelbar“, je nach Bauart.

Die Anzahl der anzubringenden Kennzeichen kann je nach Behältergröße variieren.

Achtung Falle: „ADR-Zulassung“ beim Betanken – Was Sie wissen müssen

Viele Hersteller bewerben mobile Tankanlagen mit einer „ADR-Zulassung“. Doch Vorsicht: Diese Zulassung bezieht sich ausschließlich auf den Transport des Behälters auf der Straße! Der eigentliche Betankungsvorgang am Einsatzort unterliegt völlig anderen Vorschriften (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Wasserhaushaltsgesetz). Wenn es hier zu einem Unfall kommt, ist der Behälter nicht automatisch „zugelassen“ für diese Tätigkeit. Dies kann zu Ordnungswidrigkeiten führen. Unser Tipp: Achten Sie beim Kauf einer mobilen Tankanlage darauf, dass diese ein TÜV-Gutachten für den vorgesehenen Betriebszweck aufweisen kann. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit!

Von mobil zu stationär: Wann der Dieseltank sesshaft wird

Wussten Sie, dass eine mobile Tankanlage, die länger als ein halbes Jahr an einem Ort für betriebliche Zwecke genutzt wird, als ortsfest gilt? In diesem Fall unterliegt sie nicht mehr primär den Transport-, sondern den Lagerungsvorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen! Das Verhalten und die Technik der Anlage ändern sich mit der Nutzung.

Erfahren Sie mehr dazu. Erfahren Sie mehr zum Thema Welche Bedingungen muss eine stationäre Dieseltankanlage erfüllen.

Exkurs: Benzin richtig lagern

Auch wenn dieser Beitrag primär um den Transport geht, gehört die Lagerung untrennbar dazu. Benzin, als hochentzündlicher Stoff, unterliegt strengen Lagerungsvorschriften (z.B. TRGS 510, BetrSichV), die im BGB und anderen Gesetzen ihren Bezug finden.

Einige Beispiele für maximale Lagermengen:

  • Wohnung: Nein
  • Keller: 10 Liter
  • Verkaufsraum: Bis 200 m² Verkaufsfläche: 60 Liter
  • Arbeitsraum: Bis 5 Liter ohne Schrank, bis 20 Liter im Stahlschrank
  • Im Freien: Bei aktiver Lagerung mindestens 10 m Abstand zu Gebäuden, bei passiver Lagerung unter 1000 Liter mindestens 5 m Abstand.

Für Tanks ab 200 Litern ist zudem eine Rückhalteeinrichtung (wie eine Auffangwanne) Pflicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Vorschriften für Gefahrguttransport

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Transport gefährlicher Güter für Sie zusammengefasst und beantworten hier einige der häufigsten Fragen, die unsere Kunden uns stellen:

Nein, ein spezieller Gefahrgutführerschein ist nicht für jeden Transport von Diesel oder Benzin erforderlich. Dies hängt maßgeblich von der transportierten Menge und dem konkreten Verwendungszweck ab. Wenn Sie die Kriterien der 1000-Punkte-Regelung erfüllen oder unter die sogenannte „Handwerkerregelung“ fallen, können Sie oftmals auf den Erwerb eines speziellen ADR-Führerscheins verzichten. Für größere Mengen oder andere Transportzwecke ist dieser jedoch verpflichtend, weshalb Sie stets Ihre genauen Literangaben und die zugehörigen Faktoren zur Berechnung Ihrer Punktzahl prüfen sollten. Hierbei spielen die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis eine wichtige Rolle.

Beide Regelungen ermöglichen den vereinfachten Transport kleinerer Mengen gefährlicher Güter, sofern eine Gesamtpunktzahl von 1000 Punkten nicht überschritten wird. Der wesentliche Unterschied liegt im beabsichtigten Zweck des Transports: Die 1000-Punkte-Regelung findet allgemeine Anwendung für den Transport von Gefahrgütern unterhalb der festgelegten Punktgrenze, während die Handwerkerregelung speziell für Handwerker konzipiert ist, die Kraftstoffe für den Eigenbedarf, beispielsweise zur Betankung von Maschinen direkt vor Ort, transportieren. In diesem speziellen Fall muss der Transport unmittelbar mit der Haupttätigkeit des Handwerkers in Verbindung stehen und darf keine reine Versorgungsfahrt darstellen.

Nein, trotz einer „ADR-Zulassung“ Ihrer mobilen Tankanlage sollten Sie Vorsicht walten lassen, denn diese Zulassung bezieht sich ausschließlich auf die Genehmigung des Transports dieses Behälters auf öffentlichen Straßen. Der eigentliche Betankungsvorgang am Einsatzort unterliegt gänzlich anderen Sicherheitsvorschriften, wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Sollte es während des Betankens zu einem Schaden kommen, ist dieser nicht automatisch durch die „ADR-Zulassung“ abgedeckt. Daher ist es unerlässlich, zusätzlich auf ein separates TÜV-Gutachten oder eine Herstellerbescheinigung zu achten, die den sicheren Betankungsbetrieb ausdrücklich zertifiziert. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Fortschritt in der Gefahrgutbeförderung.

Ihre IBCs unterliegen einem strengen, fest vorgeschriebenen Prüfrhythmus, der ihre Sicherheit und Dichtheit gewährleistet. Beginnend mit dem Datum der ersten Werksprüfung ist eine wiederkehrende Überprüfung alle 2 ½ Jahre durch eine qualifizierte Inspektionsstelle notwendig. Darüber hinaus ist alle 5 Jahre eine noch umfassendere Inspektion, die auch eine Innenbesichtigung einschließt, durchzuführen. Es ist entscheidend, dass Sie die zugehörigen Prüfberichte sorgfältig aufbewahren.

Das Beförderungspapier stellt das maßgeblichste Dokument beim Transport von Gefahrgut dar und muss gemäß ADR alle relevanten Informationen beinhalten, auch wenn es keiner speziellen Form bedarf. Zu den wichtigsten Angaben zählen die UN-Nummer und die offizielle Benennung des beförderten Stoffes (zum Beispiel UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF), die entsprechende Gefahrzettelnummer und Verpackungsgruppe, die genaue Gesamtmenge des Gefahrguts sowie die Anzahl und Beschreibung der jeweiligen Versandstücke. Des Weiteren müssen die Namen und Adressen sowohl des Absenders als auch des Empfängers aufgeführt sein. Falls zutreffend, ist auch eine entsprechende Erklärung, beispielsweise bei der Inanspruchnahme der 1000-Punkte-Regelung, hinzuzufügen, und der Tunnelbeschränkungscode darf ebenfalls nicht fehlen. Ein Kommentar in der entsprechenden App kann zusätzliche Informationen bieten.

Unser Fazit: Sicher unterwegs mit dem richtigen Wissen

Der Transport gefährlicher Güter erfordert Sorgfalt, das richtige Equipment und vor allem: Das passende Wissen. Mit dem ADR und den genannten Ausnahmeregelungen sind Sie gut gerüstet. Achten Sie auf korrekte Dokumente, regelmäßige Prüfungen Ihrer IBCs und eine klare Trennung zwischen Transport- und Betankungsvorschriften. Haben Sie weitere Fragen zum sicheren Transport Ihrer Betriebsmittel? Wir beraten Sie gerne!


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